RS Lvwg 2019/10/18 LVwG-S-2078/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.10.2019

Norm

AWG 2002 §2 Abs1
AWG 2002 §69
AWG 2002 §79
32006R1013 Abfälle-VerbringungsV Art2

Rechtssatz

Der Hinweis auf renommierte bzw erfahrene Mitarbeiter ersetzt nicht die nähere Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems, das gewährleistet, dass unter vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwarten werden kann.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Verschulden; Kontrollsystem;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2078.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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