RS Vfgh 2019/9/23 E3143/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2019
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art81b
B-VG Art83 Abs2
BDG 1979 §207, §207m, §207f, §248d
AVG §8
DVG §3
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verneinung der Parteistellung im Verfahren zur Verleihung einer Leiterstelle an einem Bundesrealgymnasium

Rechtssatz

Hinweis auf die Judikatur zur Parteistellung von Bewerbern im Verfahren zur Verleihung einer Schulleiterstelle (vgl VfSlg 19.670/2012; VfGH 09.06.2017, E1476/2017).

Vor dem Hintergrund der nach der einschlägigen Übergangsbestimmung (§248d Abs4 BDG 1979 idF BGBl I 102/2018) anwendbaren Rechtslage, wonach auch bei der Besetzung der hier verfahrensgegenständlichen Planstelle "die §§207f, 207g und 225 jeweils in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden" sind, kommt dem Beschwerdeführer - der in den (verbindlichen) Besetzungsvorschlag des Kollegiums des Landesschulrates Niederösterreich vom 07.04.2016 und somit vor dem 31.12.2018 aufgenommen wurde - im Verfahren zur Verleihung der Schulleiterstellung Parteistellung zu.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Parteistellung Dienstrecht, Lehrer, Besetzungsvorschlag, Übergangsbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2019:E3143.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2019
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten