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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979Norm
B-VG Art81bLeitsatz
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verneinung der Parteistellung im Verfahren zur Verleihung einer Leiterstelle an einem BundesrealgymnasiumRechtssatz
Hinweis auf die Judikatur zur Parteistellung von Bewerbern im Verfahren zur Verleihung einer Schulleiterstelle (vgl VfSlg 19.670/2012; VfGH 09.06.2017, E1476/2017).
Vor dem Hintergrund der nach der einschlägigen Übergangsbestimmung (§248d Abs4 BDG 1979 idF BGBl I 102/2018) anwendbaren Rechtslage, wonach auch bei der Besetzung der hier verfahrensgegenständlichen Planstelle "die §§207f, 207g und 225 jeweils in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden" sind, kommt dem Beschwerdeführer - der in den (verbindlichen) Besetzungsvorschlag des Kollegiums des Landesschulrates Niederösterreich vom 07.04.2016 und somit vor dem 31.12.2018 aufgenommen wurde - im Verfahren zur Verleihung der Schulleiterstellung Parteistellung zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Parteistellung Dienstrecht, Lehrer, Besetzungsvorschlag, ÜbergangsbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:E3143.2019Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019