Norm
VersVG §165aRechtssatz
Entspricht die Rücktrittsbelehrung dem §165a VersVG idF BGBl I Nr. 6/1997 ist diese auch dann ausreichend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Frist mit der Zusendung der Polizze beginnt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
LebensversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132887Im RIS seit
23.12.2019Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021