Norm
GmbHG §10 Abs2Rechtssatz
Bei der vorzeitigen Beendigung der Gründungsprivilegierung nach § 10b Abs 5 GmbHG gilt für die Art der Erfüllung der Einzahlungspflichten § 10 Abs 2 GmbHG entsprechend. Weiters sind die Erklärungen und Nachweise nach § 10 Abs 3 GmbHG abzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132873Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021