Norm
EO §7Rechtssatz
Eine im ERV zugestellte einstweilige Verfügung ist bereits dann vollstreckbar, wenn der Gegner der gefährdeten Partei Kenntnis von der Entscheidung hat und sich diese im elektronischen Verfügungsbereich seines anwaltlichen Vertreters befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132871Im RIS seit
17.12.2019Zuletzt aktualisiert am
28.12.2020