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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten und Erlassung von Rückkehrentscheidungen betreffend eine irakische Familie; keine ausreichende Auseinandersetzung mit den konkreten Lebensumständen der minderjährigen KinderRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) trifft im angefochtenen Erkenntnis keine ausdrücklichen Aussagen in Bezug auf die Minderjährigkeit der Dritt- und Viertbeschwerdeführer. Weder trifft es Feststellungen zur Versorgungs- und Gefährdungslage für Minderjährige im Irak im Allgemeinen oder Bagdad im Besonderen noch erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Tatsache der Minderjährigkeit der Dritt- und Viertbeschwerdeführer in der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Begründung. Damit unterbleibt auch eine Klärung der Frage, ob die Dritt- und Viertbeschwerdeführer durch die Rückkehrentscheidungen in ihren gemäß Art2 und Art3 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten bedroht sind.
Im Übrigen: Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Kinder, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:E2050.2019Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019