RS Vwgh 1985/3/19 84/14/0142

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Veröffentlicht am 19.03.1985
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Nachsichtsverfahrens, die Entscheidung in der Finanzstrafsache auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140142.X03

Im RIS seit

16.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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