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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §7 Abs1 Z2Rechtssatz
Das UNHCR-Handbuch geht von der widerleglichen Vermutung aus, dass eine erfolgreiche Reisepassbeantragung eine Unterschutzstellungabsicht darstellt. Davon wird ausdrücklich der Fall unterschieden, dass der Flüchtling mit einem anderen Reisedokument in sein Herkunftsland zurückkehrt. Für diesen Fall plädiert das Handbuch dafür, die näheren Umstände des Falles zu beurteilen, wobei der Besuch eines kranken Elternteils anders beurteilt werden sollte als regelmäßige Ferienaufenthalte. Die Motive und die näheren Umstände einer Heimreise spielen daher nur in diesem Fall eine Rolle. Der VwGH schließt sich diesen Ausführungen an. Im Falle der Beantragung und Ausfolgung eines Reisepasses des Heimatstaates obliegt es dem Asylberechtigten, im konkreten Einzelfall Umstände aufzuzeigen, die der rechtlichen Annahme einer bei ihm bestehenden Unterschutzstellungsabsicht entgegenstehen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190046.L04Im RIS seit
16.12.2019Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019