Index
E3L E09301000Norm
UStG 1994 §4 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/15/0014Ra 2018/15/0015Rechtssatz
Für die Anknüpfung des Entgeltes an die tatsächlich erhaltene Gegenleistung spricht der Wortlaut von Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG. Danach gehört zur Bemessungsgrundlage alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistungserbringer für diese Umsätze vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger oder von einem Dritten "erhält oder erhalten soll" (zuvor Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150013.J01Im RIS seit
05.02.2020Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020