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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern, zumal im Falle eines die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. für viele VwGH 26.4.2012, 2008/15/0315, VwSlg 8715 F/2012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150099.L03Im RIS seit
16.12.2019Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019