RS Vwgh 2019/10/24 Ra 2018/15/0099

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Veröffentlicht am 24.10.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184
EStG 1988 Bewertung Sachbezüge Gesellschafter-Geschäftsführer 2018
EStG 1988 §22 Z2
KommStG 1993 §5 Abs1 lita

Rechtssatz

Besteht für einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen, liegen sonstige Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 vor, die in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl. II Nr. 70/2018, ab dem Kalenderjahr 2018 war der Wert dieser Sachleistungen nach den allgemeinen Grundsätzen zu schätzen (vgl. VwGH 13.4.2005, 2003/13/0014; 31.3.2005, 2002/15/0029; und 22.12.2005, 2003/15/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150099.L01

Im RIS seit

16.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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