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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184Rechtssatz
Besteht für einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen, liegen sonstige Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 vor, die in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl. II Nr. 70/2018, ab dem Kalenderjahr 2018 war der Wert dieser Sachleistungen nach den allgemeinen Grundsätzen zu schätzen (vgl. VwGH 13.4.2005, 2003/13/0014; 31.3.2005, 2002/15/0029; und 22.12.2005, 2003/15/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150099.L01Im RIS seit
16.12.2019Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019