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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
EU-Grundrechte-Charta Art19 Abs2, Art47Leitsatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe; Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz auf Grund des Unionsrechts in vorliegender Verfahrenskonstellation nicht ableitbarRechtssatz
Der Einschreiter begehrt gestützt auf Art19 Abs2 GRC und Art47 GRC "die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Anordnung unmittelbar aufgrund des Unionsrechts". Soweit überhaupt eine Anwendbarkeit von Vorschriften des Unionsrechts in Betracht kommt, lässt sich in der vorliegenden Verfahrenskonstellation ein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz aus dem Unionsrecht im Verfahren vor dem VfGH nicht ableiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Rechtsschutz einstweiliger, EU-Recht, VfGH / Wirkung aufschiebende, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:E4114.2019Zuletzt aktualisiert am
13.12.2019