RS Vwgh 1964/4/13 0061/63

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Veröffentlicht am 13.04.1964
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Index

Raumordnung
L80000 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4
VwRallg
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z1
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z2
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z3

Rechtssatz

Wenn auch Gegenstand des Parteiengehörs nur der durch die Behörde als erwiesen angenommene Sachverhalt, nicht aber dessen rechtliche Beurteilung sein kann, so können doch im Falle einer während des Verfahrens eingetretenen Änderung der Rechtslage Sachverhaltselemente in den Vordergrund treten und erhöhte rechtliche Bedeutung erlangen, von denen die Behörde, will sie nicht das Parteiengehör verletzen, nicht von vornherein annehmen darf, daß die Parteien des Verfahrens nichts zu ihrer Klärung beitragen können.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000061.X04

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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