RS Vwgh 1964/4/13 0061/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1964
beobachten
merken

Index

Raumordnung
L80000 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4
VwRallg
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z1
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z2
WohnsiedlungsG 1933 §6 Z3

Rechtssatz

Auf Grund des § 66 Abs 4 AVG ist die Berufungsbehörde auch befugt, jene rechtlichen Erwägungen auszuwechseln, aus denen heraus über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung in einem bestimmten Sinn abgesprochen wird.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000061.X02

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten