RS Vwgh 1980/9/22 1390/80

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Veröffentlicht am 22.09.1980
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1
VStG §32 Abs2

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1694/80

Rechtssatz

Die Ladung des Beschuldigten äußert ihre die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung (§ 31 Abs 1, § 32 Abs 2 VStG 1950), sobald sie die Sphäre der Behörde verlassen hat (hier: Übergabe an die Post).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001390.X04

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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