Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1694/80Rechtssatz
Die Ladung des Beschuldigten äußert ihre die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung (§ 31 Abs 1, § 32 Abs 2 VStG 1950), sobald sie die Sphäre der Behörde verlassen hat (hier: Übergabe an die Post).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001390.X04Im RIS seit
13.12.2019Zuletzt aktualisiert am
13.12.2019