RS Vwgh 1964/3/16 2085/63

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Veröffentlicht am 16.03.1964
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Index

Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22

Rechtssatz

Wird infolge eines Formmißbrauches der Erwerb aller Anteile an einer Gesellschaft auf mehrere Personen aufgeteilt, wird die Abgabepflicht jedenfalls ohne Rücksicht auf die Größe des jedem einzelnen zufallenden Anteiles zu bejahen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002085.X02

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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