RS Vwgh 1980/1/18 2056/77

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Veröffentlicht am 18.01.1980
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Verwaltungsverfahren - VStG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita
VStG §44a Z1
VwGG §42 Abs2 lita
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 44 a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1977002056.X01

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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