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StVONorm
VStG §31 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1390/80 E 22. September 1980 VwSlg 10232 A/1980 RS 5Stammrechtssatz
Die Ladung des Beschuldigten äußert ihre die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung (§ 31 Abs 1, § 32 Abs 2 VStG 1950), sobald sie die Sphäre der Behörde verlassen hat (hier: Übergabe an die Post).
Im RIS seit
12.12.2019Zuletzt aktualisiert am
12.12.2019