RS Vwgh 1984/10/12 84/02/0042

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Veröffentlicht am 12.10.1984
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Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4
VStG §32 Abs2

Rechtssatz

Eine Strafverfügung, bei der nur die im Akt befindliche Urschrift, nicht aber die an den Beschuldigten zugestellte Ausfertigung iSd § 18 Abs 4 AVG 1950 unterfertigt war, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020042.X01

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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