RS Vwgh 1974/1/30 0227/72

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Veröffentlicht am 30.01.1974
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3
AVG §52
AVG §52 Abs2
BAO §177

Rechtssatz

Der Partei steht kein Rechtsanspruch darauf zu, daß ein GERICHTLICH BEEIDETER Sachverständiger beigezogen oder ihr Gelegenheit zu einer Äußerung zur Person des in Aussicht genommenen ärztlichen Sachverständigen gegeben werden.

Schlagworte

Gutachten ParteiengehörSachverständiger Anspruch auf bestimmte Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000227.X02

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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