RS Vwgh 1980/5/12 2363/78

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Veröffentlicht am 12.05.1980
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Index

Bewertungsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1970/10/08 0570/69 1

Stammrechtssatz

Ist die Zurechnung von Wirtschaftsgütern gemäß § 24 Abs 1 lit d BAO strittig, dann haben die Abgabenbehörden nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abzuwägen, wer die tatsächliche (und nicht etwa nur vorübergehende) Herrschaft über die Wirtschaftsgüter ausübt. Zuzurechnen ist dem, der diese Herrschaft in einer Art ausübt, die wirtschaftlich der Stellung nahekommt, die dem privatrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (Hinweis E 25.3.1953, 1304/51 VwSlg 731 F/1953).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002363.X02

Im RIS seit

06.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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