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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BezügebegrenzungsG 1997Rechtssatz
Das BezügebegrenzungsG 1997 steht im Verfassungsrang. Der Gleichheitssatz kommt nur bei der Auslegung der einschlägigen Regelungen in Betracht, nicht aber als Maßstab für die gesetzliche Regelung an sich.
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120053.L03Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019