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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Das Bewusstsein des Fremden über seinen unsicheren Aufenthaltsstatus hat schon vor dem Hintergrund der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht zur Konsequenz, dass der während unsicheren Aufenthalts erlangten Integration überhaupt kein Gewicht beizumessen ist und ein solcherart begründetes privates und familiäres Interesse nie zur Unzulässigkeit einer Ausweisung (bzw. Rückkehrentscheidung) führen kann (vgl. etwa VwGH 23.2.2017, Ra 2016/21/0325; 28.2.2019, Ro 2019/01/0003; jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190405.L02Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019