RS Vwgh 2019/10/23 Ra 2019/19/0405

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Veröffentlicht am 23.10.2019
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9 Abs2
BFA-VG 2014 §9 Abs2 Z8
FrPolG 2005 §52
MRK Art8

Rechtssatz

Das Bewusstsein des Fremden über seinen unsicheren Aufenthaltsstatus hat schon vor dem Hintergrund der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht zur Konsequenz, dass der während unsicheren Aufenthalts erlangten Integration überhaupt kein Gewicht beizumessen ist und ein solcherart begründetes privates und familiäres Interesse nie zur Unzulässigkeit einer Ausweisung (bzw. Rückkehrentscheidung) führen kann (vgl. etwa VwGH 23.2.2017, Ra 2016/21/0325; 28.2.2019, Ro 2019/01/0003; jeweils mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190405.L02

Im RIS seit

09.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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