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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190267.L01Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019