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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung TirolNorm
ABGB §1091Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2019/07/0003Rechtssatz
Ein befristeter Pachtvertrag, der einen "Verlängerungsautomatismus"
beinhaltet, stellt sich in seinen Wirkungen nicht anders dar, als ein unbefristeter Pachtvertrag mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit (vgl. OGH 25.10.1996, 1 Ob 2362/96a, RIS-Justiz RS0106810). Infolge einer derartigen Vertragsgestaltung werden die anderen Mitglieder der Agrargemeinschaft von der Nutzung des dem Pachtvertrag zu Grunde liegenden Grundstücks und somit der Ausübbarkeit ihrer Anteilsrechte dauerhaft ausgeschlossen. Sie haben in diesem Zusammenhang auch keine Möglichkeit, auf die Beendigung des Pachtvertrags Einfluss zunehmen. Bei einer derartigen Einschränkung der Privatautonomie der Mitglieder der Agrargemeinschaft durch die Ausgestaltung eines solchen Pachtvertrags ist dieser als dauernde Belastung iSd § 40 Abs. 1 Tir. FlVfLG 1996 anzusehen und daher genehmigungspflichtig.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019070002.J02Im RIS seit
04.12.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2019