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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §53 Abs6Rechtssatz
Der Prognose einer vom Fremden ausgehenden Gefahr steht nicht entgegen, dass die Gefährlichkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist. Vielmehr hat der Gesetzgeber sogar die Möglichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen auch wegen Tathandlungen vorgesehen, die im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen wurden (vgl. VwGH 3.7.2018, Ra 2018/21/0081).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210205.L01Im RIS seit
03.04.2020Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020