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L70304 Buchmacher Totalisateur Wetten OberösterreichNorm
AVG §13 Abs3Rechtssatz
Der Ansicht, erst die vollständige Anzeige löse das Anzeigeverfahren nach § 6 Oö. WettenG 2015 aus, steht entgegen, dass bereits nach § 13 Abs. 3 AVG die Pflicht der Behörde zur Erteilung eines Auftrags zur Mängelbehebung entsteht (vgl. VwGH 24.3.2010, 2006/06/0166).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteVerbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020266.L02Im RIS seit
04.12.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2019