RS Vwgh 2019/11/4 Ra 2019/18/0187

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Veröffentlicht am 04.11.2019
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E19103000
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
EURallg
MRK Art2
MRK Art3
32013L0033 Aufnahme-RL Art21

Rechtssatz

Eine besondere Vulnerabilität ist bei der Beurteilung, ob einer revisionswerbenden Partei bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Art. 2 und 3 MRK geschützten Rechte droht, im Speziellen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 21.3.2018, Ra 2017/18/0474 bis 0479, mwN). Gegenständlich ist daher insbesondere der Umstand miteinzubeziehen, dass es sich bei der Revisionswerberin um eine im Entscheidungszeitpunkt des BVwG schwangere Frau, sohin um eine besonders vulnerable und schutzbedürftige Person im Sinne des Art. 21 der EU-Richtlinie 2013/33/EU ("Aufnahmerichtlinie") handelt.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180187.L02

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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