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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §63 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/11/0127 B 17. März 2016 RS 1Stammrechtssatz
Im fortgesetzten Verfahren nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH ist die belangte Behörde (wie im Übrigen auch das VwG und der VwGH selbst) gemäß § 63 Abs. 1 VwGG an die in diesem Erkenntnis geäußerten Rechtsansichten gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050290.L01Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019