RS Vwgh 2019/11/5 Ra 2019/05/0290

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Veröffentlicht am 05.11.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/11/0127 B 17. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Im fortgesetzten Verfahren nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH ist die belangte Behörde (wie im Übrigen auch das VwG und der VwGH selbst) gemäß § 63 Abs. 1 VwGG an die in diesem Erkenntnis geäußerten Rechtsansichten gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050290.L01

Im RIS seit

09.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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