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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50aBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/12/0062 E 12. Mai 2010 RS 2Stammrechtssatz
Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem § 50a BDG 1979 nicht zu entnehmen. Eine rückwirkende Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit für Zeiträume, in denen ein Beamter bereits normal Dienst geleistet hat, erwiese sich daher als unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019120001.J01Im RIS seit
14.07.2021Zuletzt aktualisiert am
16.07.2021