RS Vwgh 2019/11/6 Ro 2019/12/0001

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Veröffentlicht am 06.11.2019
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §50a

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2019/12/0003 E 10.04.2020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/12/0062 E 12. Mai 2010 RS 2

Stammrechtssatz

Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem § 50a BDG 1979 nicht zu entnehmen. Eine rückwirkende Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit für Zeiträume, in denen ein Beamter bereits normal Dienst geleistet hat, erwiese sich daher als unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019120001.J01

Im RIS seit

14.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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