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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §44a Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/06/0061 B 27. September 2018 RS 1Stammrechtssatz
Nach der Judikatur des VwGH zu § 44a Abs. 2 AVG ist der "Gegenstand des Antrages" kurz, prägnant und allgemein verständlich unter Hinweis auf die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen zu umreißen. Die "Beschreibung des Vorhabens" hat eine allgemein verständliche Darstellung und Erklärung des Projekts und seiner möglichen Emissionen und Immissionen zu beinhalten. Beide Informationen sollen den Interessierten in die Lage versetzen, abschätzen zu können, ob und inwieweit er vom beantragten Vorhaben in seinen Rechten betroffen und veranlasst sein wird, dagegen Einwendungen zu erheben (VwGH 27.9.2013, 2010/05/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030124.L01Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019