RS Vwgh 2019/11/6 Ra 2019/03/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §44a Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/06/0061 B 27. September 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH zu § 44a Abs. 2 AVG ist der "Gegenstand des Antrages" kurz, prägnant und allgemein verständlich unter Hinweis auf die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen zu umreißen. Die "Beschreibung des Vorhabens" hat eine allgemein verständliche Darstellung und Erklärung des Projekts und seiner möglichen Emissionen und Immissionen zu beinhalten. Beide Informationen sollen den Interessierten in die Lage versetzen, abschätzen zu können, ob und inwieweit er vom beantragten Vorhaben in seinen Rechten betroffen und veranlasst sein wird, dagegen Einwendungen zu erheben (VwGH 27.9.2013, 2010/05/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030124.L01

Im RIS seit

09.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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