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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §107 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/03/0067 B 2. August 2017 RS 3Stammrechtssatz
Dass die Bedrohung mehrerer Menschen mit dem Umbringen eine konkrete Tatsache im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG 1996 darstellt, die ein für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Waffenverbotes relevantes Bild von der Persönlichkeit eines Menschen vermitteln kann und wegen des damit zu Tage getretenen Aggressionspotenzials ein Waffenverbot zu rechtfertigen vermag, entspricht den Leitlinien der Rechtsprechung des VwGH (vgl zuletzt etwa VwGH vom 17. Mai 2017, Ra 2016/03/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030130.L03Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019