RS Vwgh 2019/11/12 Ra 2019/02/0166

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Veröffentlicht am 12.11.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45 Abs1 Z1
VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/02/0068 E 9. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020166.L02

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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