Norm
DSt §25 Abs1Rechtssatz
Dass der hierfür primär zuständige Disziplinarrat einen Delegierungsantrag nicht als verspätet zurückgewiesen hat, hindert den Obersten Gerichtshof nicht, die Verspätung selbst wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132869Im RIS seit
09.12.2019Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019