Norm
StGB §12Rechtssatz
Wirkt ein Geschäftspartner mit dem Machthaber gezielt zum Nachteil des Vertretenen zusammen, so handelt auch der Geschäftspartner nicht verkehrsadäquat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132856Im RIS seit
04.12.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2019