RS OGH 2019/10/22 13Ns53/19a

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Veröffentlicht am 22.10.2019
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Norm

StPO §39

Rechtssatz

Wurde über einen Antrag auf Delegierung bereits entschieden, so steht ? bei unveränderter Sachlage und Begründung ? der Zulässigkeit eines neuerlichen diesbezüglichen Antrags die Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung entgegen.

Entscheidungstexte

  • 13 Ns 53/19a
    Entscheidungstext OGH 22.10.2019 13 Ns 53/19a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132863

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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