RS Lvwg 2019/9/12 LVwG-AV-1367/005-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.09.2019

Norm

NAG 2005 §8 Abs1 Z2
NAG 2005 §11
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 lita
ASVG §293

Rechtssatz

Bei der Unterhaltsberechnung nach § 11 Abs 5 NAG 2005 ist bei einem gemeinsamen Haushalt unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltsnettoeinkommen den „Haushaltsrichtsatz“ nach § 293 Abs 1 ASVG erreicht. Auf das Existenzminimum des § 291a der Exekutionsordnung ist in einer solchen Konstellation nicht Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Familienzusammenführung; Einkommen; Familienrichtsatz;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1367.005.2017

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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