RS Lvwg 2019/9/13 LVwG-AV-1344/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

13.09.2019

Norm

BAO §4 Abs1
BAO §115 Abs1
KanalG NÖ 1977 §1a Z1
KanalG NÖ 1977 §1a Z6
KanalG NÖ 1977 §5
KanalG NÖ 1977 §14 Abs3

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine frühere Ermittlung der Bemessungsgrundlagen mit einer geringeren Berechnungsfläche erfolgte (allfällig falsche Ermittlung von Berechnungsflächen bzw allfällig unrichtige oder nicht mehr aktuelle rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Wertung als Berechnungsfläche) ist nicht geeignet, eine Änderung in der Sach- und Rechtslage herbeizuführen.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenfestsetzung; Bemessungsgrundlage; Änderung; Berechnungsfläche; Kellergeschoß;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1344.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten