RS Vwgh 2016/5/17 Ra 2016/05/0043

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Veröffentlicht am 17.05.2016
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46
VwGG §46 Abs3

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/05/0057

Rechtssatz

Der Antragsteller hat spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die versäumte Prozesshandlung nachzuholen (§ 46 Abs. 3 VwGG). Dies stellt eine für die Wiedereinsetzung wesentliche Voraussetzung dar (Hinweis B vom 23. April 2013, 2012/02/0254, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050043.L01

Im RIS seit

24.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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