RS Vwgh 2019/9/18 Ra 2019/18/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/18/0441 E 14. März 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Maßgebliche Indizien für einen aus innerer Überzeugung vollzogenen Religionswechsel sind beispielsweise das Wissen über die neue Religion, die Ernsthaftigkeit der Religionsausübung, welche sich etwa in regelmäßigen Gottesdienstbesuchen oder sonstigen religiösen Aktivitäten manifestiert, eine mit dem Religionswechsel einhergegangene Verhaltens- bzw. Einstellungsänderung des Konvertiten sowie eine schlüssige Darlegung der Motivation bzw. des auslösenden Moments für den Glaubenswechsel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180239.L01

Im RIS seit

25.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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