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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §134 Abs1Rechtssatz
Die Bedeutung des durch § 98a StVO 1960 geschützten Rechtsgutes, nämlich dem Schutz vor Gefahren und nachteiligen Auswirkungen von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr halten, ist als hoch anzusehen (vgl. VwGH 16.4.1997, 96/03/0358).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteErschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020097.L01Im RIS seit
25.10.2019Zuletzt aktualisiert am
25.10.2019