RS Vwgh 2019/9/24 Ra 2019/03/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2019
beobachten
merken

Index

10/10 Grundrechte
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1
GelVerkG 1996 §5 Abs3 Z3 litb
StGG Art6

Rechtssatz

Die Verhältnismäßigkeit der Gewerbeentziehung kann sich daraus ergeben, dass die Zuverlässigkeit des Gewerbeinhabers schon durch Verurteilungen oder Sanktionen aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen einschlägige Vorschriften zwingend nicht mehr gegeben ist (VwGH 29.1.2015, Ra 2015/03/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030022.L02

Im RIS seit

27.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten