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10/10 GrundrechteNorm
GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Verhältnismäßigkeit der Gewerbeentziehung kann sich daraus ergeben, dass die Zuverlässigkeit des Gewerbeinhabers schon durch Verurteilungen oder Sanktionen aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen einschlägige Vorschriften zwingend nicht mehr gegeben ist (VwGH 29.1.2015, Ra 2015/03/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030022.L02Im RIS seit
27.05.2020Zuletzt aktualisiert am
27.05.2020