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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/19/0381 E 25.09.2019Rechtssatz
Es ist mit den ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren tragenden Grundsätzen des Parteiengehörs und der freien Beweiswürdigung unvereinbar, einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, welche der Partei nicht zugänglich gemacht worden sind (vgl. VwGH 25.9.2014, 2011/07/0006, mwN; das gilt auch für Erkenntnisse des BVwG).
Schlagworte
Beweismittel SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190380.L02Im RIS seit
05.02.2020Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020