RS Vwgh 1983/3/9 83/01/0002

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita
AVG §69 Abs1 Z1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/01/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1099/53 E 27. April 1956 RS 4

Stammrechtssatz

Ob Irreführungsabsicht vorliegt, entzieht sich als interner Willensvorgang der unmittelbaren menschlichen Erkenntnis. Das Vorliegen einer solchen Absicht kann daher nur aus den das rechtswidrige Verhalten der Partei begleitenden Umständen erschlossen werden. Diese Umstände sind von der Verwaltungsbehörde im Rahmen des ihr zustehenden Rechtes der freien Beweiswürdigung festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010002.X03

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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