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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §69 Abs1 litaBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/01/0003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1099/53 E 27. April 1956 RS 4Stammrechtssatz
Ob Irreführungsabsicht vorliegt, entzieht sich als interner Willensvorgang der unmittelbaren menschlichen Erkenntnis. Das Vorliegen einer solchen Absicht kann daher nur aus den das rechtswidrige Verhalten der Partei begleitenden Umständen erschlossen werden. Diese Umstände sind von der Verwaltungsbehörde im Rahmen des ihr zustehenden Rechtes der freien Beweiswürdigung festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983010002.X03Im RIS seit
23.10.2019Zuletzt aktualisiert am
23.10.2019