RS Vwgh 1983/3/9 83/01/0002

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita
AVG §69 Abs1 Z1
StGB §10 Abs1 Z2
StGB §10 Abs1 Z3
StGB §10 Abs1 Z6

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/01/0003

Rechtssatz

Eine "Erschleichung" der österreichischen Staatsbürgerschaft liegt nicht vor, wenn zwar der Bewerber im Absuchen behauptet hat, gegen ihn sei kein Strafverfahren anhängig, obwohl ihm bekannt war, dass gegen ihn ein ausländischer Haftbefehl durch ein Gericht erlassen worden war, die Behörde aber keine amtswegigen Ermittlungen darüber geführt hat, ob gegen den Einbürgerungswerber ein ausländisches Strafverfahren anhängig war (Hinweis E 7.12.1953, 0673/53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010002.X01

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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