RS Vwgh 2019/9/3 Ra 2018/15/0035

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Veröffentlicht am 03.09.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1
EStG 1988 §7

Rechtssatz

Dass die Methode der AfA-Berechnung rechtlich verfehlt war, stellt kein Vorbringen eines "wahrheitswidrigen Sachverhaltes" dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150035.L03

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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