Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.08.2019Rechtssatz
Ein Betriebsanlage-Änderungs-Genehmigungsverfahren stellt ein antragsbedürftiges Projektgenehmigungsverfahren dar. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die „Sache“, über die in einem derartigen Genehmigungsverfahren zu entscheiden ist, durch das Genehmigungsansuchen bestimmt wird. Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl zB VwGH 2012/04/0130 mwN).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Genehmigungspflicht; Immissionen; Lärm;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.568.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.10.2019