RS Pvak 2019/5/6 A8-PVAB/19

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Veröffentlicht am 06.05.2019
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §22 Abs8

Schlagworte

Handeln nur aufgrund von Beschlüssen; Vorsitzende ohne Beschluss nicht vertretungsbefugt; Behandlung (Debatte und Beschlussfassung) von Auskunftsersuchen anderer PVO; Übertragung von Aufgaben

Rechtssatz

Dass der DA-Vorsitzende ohne Debatte und Beschlussfassung im DA seine Meinung als Meinung des DA weiterleitete, obwohl der ZA um Stellungnahme des DA - als Kollegialorgan - anhand der aktuell gegebenen Situation ersucht hatte, belastet seine Geschäftsführung, die dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen ist, daher mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A8.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2019
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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