Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Kollegialorgan; Handeln nur aufgrund von Beschlüssen; Vorsitzende ohne Beschluss nicht vertretungsbefugtRechtssatz
Der DA-Vorsitzende ist nach PVG ohne entsprechenden Beschluss im Kollegialorgan nicht zu Handlungen für den DA nach außen berufen. Alle seine Handlungen für das PVO „Dienststellenausschuss“ müssen daher durch einen Beschluss des DA gedeckt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A8.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
17.10.2019