TE Bvwg Erkenntnis 2019/7/25 W169 2221521-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.07.2019
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Entscheidungsdatum

25.07.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §33 Abs1 Z2
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
B-VG Art. 133 Abs4

Spruch

W169 2221521-2/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Barbara MAGELE als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , StA Sri Lanka, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.07.2019, Zl. 1234924103-190631738, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 33 Abs. 1 Z 2 iVm §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer hat am 22.06.2019 am Flughafen Wien-Schwechat im Zuge einer Identitätsfeststellung gemäß § 12a des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG) durch Organe der Bundespolizei einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 gestellt.

Am 24.06.2019 fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Stadtpolizeikommandos Schwechat die niederschriftliche Erstbefragung des Beschwerdeführers statt. Dabei führte dieser aus, dass er aus Sri Lanka stamme, verheiratet sei, im Herkunftsstaat zehn Jahre die Grundschule und ein College besucht und zuletzt als Manager eines Reiseveranstalters gearbeitet habe. Seine Ehegattin und seine beiden Kinder würden in Sri Lanka leben. Zu seinen Fluchtgründen führte der Beschwerdeführer aus, dass er sich in Sri Lanka politisch bei einer Oppositionspartei engagiert habe und daher von der Regierungspartei und deren Vertreter geschlagen, misshandelt und verletzt worden sei. Die Probleme hätten im Juli 2016 begonnen. Die Leute der Regierungspartei hätten ihn ständig verfolgt, er hätte seinen Wohnsitz dauernd wechseln müssen. Mehrere Verletzungen an seinem Körper würden von den Misshandlungen in den letzten Jahren zeigen. Da er auch überzeugter Katholik sei, sei er ebenfalls mit dem Umbringen bedroht worden, weshalb er Sri Lanka verlassen habe. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben.

2. Nachdem die Einreise des Beschwerdeführers nicht gestattet worden war, wurde dieser am 02.07.2019 im Rahmen eines Flughafenverfahrens vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahmestelle Flughafen, niederschriftlich einvernommen. Dabei gab der Beschwerdeführer an, dass er aus Sri Lanka stamme und seinen Reisepass im Flugzeug versteckt habe, nachdem ihm der Schlepper gesagt habe, er solle diesen vernichten. Er gehöre der Volksgruppe der Singalesen an und sei römisch-katholischer Christ. Auf die Frage, ob er wegen seiner Volksgruppe oder Religionszugehörigkeit jemals Probleme gehabt habe, führte der Beschwerdeführer an, dass er "mit Moslems ein Problem" habe. Nachgefragt habe er aber keine persönlichen Probleme deswegen bekommen. Auf weitere Nachfrage, was er damit meine, führte er aus, dass seit dem Jahr 2003 "ich, die Tamilen, die Buddhisten, und "alle" Probleme mit den Moslems" hätten. Im Heimatland würden seine Gattin und seine beiden Töchter leben. Seine Gattin sei Direktorin einer internationalen Schule in Sri Lanka. Er habe telefonischen Kontakt mit seiner Familie. Diese frage ihn, "was ich mache, ob ich etwas zu essen bekomme und ob es mir gut geht." Die Frage, ob er mit seiner Familie auch über seine aktuelle Bedrohungssituation in Sri Lanka bzw. über eine Nachfrage seiner Person Gespräche geführt habe, verneinte der Beschwerdeführer. Er habe seiner Gattin gesagt, sie solle das Haus wechseln "wegen der Probleme mit den Moslems". "Das ist auch mein großes Problem". Auf die Frage, ob er zu diesem Problem nicht mehr sagen könne, gab der Beschwerdeführer an, dass es viele Moslems gebe. Seine Frau arbeite in einer bekannten britischen Privatschule und er habe Angst, dass sie deswegen attackiert werde. Weiters führte der Beschwerdeführer an, dass er in Sri Lanka die Matura absolviert habe, Werbeunternehmer gelernt und mehrere Jahre in diesem Bereich gearbeitet habe. Von 1999 bis 2000 habe er bei der Telekom gearbeitet und zuletzt in einem Reisebüro in Sri Lanka als Direktor. Er und seine Familie hätten im Herkunftsstaat sehr gut gelebt, seine Frau und er hätten beide ein Auto gehabt. Er habe in Sri Lanka zudem auch einen "Van" vermietet und komme dadurch zurzeit noch regelmäßig Geld herein. Zusätzlich habe er aktuell noch in Sri Lanka ein Geschäft (einen Aktienmarkt). Er habe bis 2019 in einem Reisebüro gearbeitet. Auf Nachfrage gab der Beschwerdeführer nun an, dass er etwas Falsches gesagt habe, seine Probleme hätten im Juli 2016 begonnen und habe er daraufhin von zu Hause aus gearbeitet.

Zu seinen Fluchtgründen brachte der Beschwerdeführer Folgendes vor (VP: nunmehriger Beschwerdeführer; LA: Leiter der Amtshandlung:):

" (...)

LA: Waren Sie in Ihrem Heimatland politisch tätig oder gehörten Sie einer politischen Partei an?

VP: Ich habe bei der Oppositionspartei gearbeitet.

LA: Hatten Sie jemals persönlich Probleme mit den Behörden / Institutionen Ihres Heimatlandes?

VP: Mit der Polizei hatte ich kein Problem. Ich hatte Probleme durch die Politik. Dann habe ich mit der Politik aufgehört. 2019 kommt wieder eine Wahl und wenn ich jetzt dort gewesen wäre, dann hätte ich wieder ein Problem. Sie verfolgen mich.

LA: Nennen Sie nun bitte detailliert und in Ihren eigenen Worten alle Ihre Fluchtgründe, sodass ich mir ein Bild davon machen kann? Sie haben hierzu ausreichend Zeit.

VP: Mein großes Problem sind die Moslems. Jetzt im April war das. Sie haben mich gefangen genommen und mein Auto aufgehalten. Sie hatten Gegenstände in der Hand und haben mich geschlagen. Sie haben ständig auf meinem Handy angerufen und gesagt, sie werden mich umbringen. Nachgefragt habe ich seit April 2019 deswegen nicht mehr in meinem Haus gelebt. 2016 hatte ich eine Schlägerei und seither habe ich nicht mehr in meinem Dorf gewohnt, sondern im Haus meiner Schwester.

LA: Was war der fluchtauslösende Moment jetzt?

VP: Obwohl ich bei meiner Schwester in Athurugairiya (56 km entfernt) gewohnt habe, bin ich am Wochenende immer wieder nach Hause zurückgekehrt. Ich musste im Haus nachschauen, den Garten pflegen, die Kokosnüsse ernten und das Administrative im Haus erledigen. Ich habe auch immer am Friedhof meine Gräber - der Eltern - besucht. Nachgefragt war das 1 Stunde entfernt.

LA: Weshalb sind Sie geflüchtet?

VP: Dieser Bombenanschlag ist der Grund. Ich wollte an diesem Sonntag in die Kirche fahren. Während der Fahrt habe ich gehört, dass ein Bombenanschlag war. An diesem Tag wollte ich auch mein Haus anschauen gehen. Während der Fahrt wollten mich die Moslems aufhalten aber ich bin ganz schnell weggefahren.

LA: Das ist Ihr vollständiger Fluchtgrund? Haben Sie noch etwas zu sagen oder ins Treffen zu führen?

VP: Seit diesem Zeitpunkt habe ich ständig Anrufe bekommen. Ich und meine Freunde haben ab diesen Zeitpunkt begonnen, nach meinen Widersachern zu suchen. Diese haben das mitbekommen und mich bedroht, dass ich nicht mehr nach Hause nach Kalutara in mein Haus kommen solle. Weil ich angefangen habe diese Moslems zu suchen, habe ich noch mehr Probleme bekommen.

LA: Wurden Sie sonst jemals persönlich belangt, bedroht oder verfolgt?

VP: Nein.

Rückübersetzung ab 18:00 bis 19:00 Uhr

LA: Haben Sie nach der Rückübersetzung noch etwas zu korrigieren oder zu ergänzen?

VP: Nein es ist alles okay so.

LA: In welche Kirche - ganz genau benannt - wollten Sie an diesem Tag des Anschlages fahren?

VP: Diese war in Colombo - XXXX in XXXX .

LA: Wo wohnten Sie zu diesem Zeitpunkt? Wie weit ist dieser Wohnort vom Anschlagsort entfernt?

VP: Damals habe ich in Columbo gelebt.

LA: Wann und wie lange haben Sie bei der Oppositionspartei gearbeitet?

VP: 2010 bis 2016.

LA: Gab es sonst noch Vorfälle in der Zeit von 2016 - wegen Ihrer Tätigkeit bei der Opposition - bis zur Ausreise im Juni 2019?

VP: Nein.

LA: Nennen Sie mir noch diese Oppositionspartei bitte und Ihre genaue Tätigkeit oder Funktion in der Partei?

VP: Sri Mahajana Peramuna. Nachgefragt heißt sie doch Sri Lanka Podujana Peramuna, SLPP. Es tut mir leid. Ich habe Leute organisiert damit sie die Ansprachen hören.

LA: Können Sie bitte nochmals zu Protokoll geben wer Sie aktuell verfolgen würde?

VP: Mein großes Problem sind diese Moslems. Nachgefragt ist das das einzige und ich kann nicht mehr dazu sagen.

LA: Was haben Sie gegen diese behauptete Gruppe Moslems unternommen? Waren Sie bei der Polizei oä.?

VP: Nein war ich nicht. Weil ich keine Nummer von den Anrufern hatte. Die Polizei hilft nicht. Ich habe aber einmal eine Notfallnummer 119 gerufen. Dieses Problem für die Polizei ist kein Problem.

LA: Weshalb können Ihre Angehörigen und Verwandten weiterhin dort leben?

VP: Die Moslems greifen jetzt meine Familie.

LA: Welche Rückkehrbefürchtungen haben Sie?

VP: Dieses Problem mit den Moslems ist in Sri Lanka noch nicht aus. Unsere Regierung hat nichts dagegen unternommen und deswegen habe ich Angst.

LA: Ich beende jetzt die Befragung. Hatten Sie Gelegenheit alle Ihre Gründe für die Antragstellung vorzubringen oder wollen Sie noch etwas hinzufügen?

VP: Ich habe alle Gründe gesagt.

LA: Haben Sie soweit den Inhalt der Einvernahme verstanden, oder haben Sie dazu noch irgendwelche Fragen?

VP: Ich habe alles verstanden und keine Fragen mehr.

LA: Als Ergebnis der heutigen Einvernahme wird Ihnen mitgeteilt, dass beabsichtigt ist Ihren Antrag auf internationalen Schutz hier in der EAST Flughafen abzuweisen.

Eine individuelle Verfolgung vermochten Sie nicht glaubhaft ins Treffen zu führen und gaben Ihre Fluchtgründe im Rahmen des Verfahrens offensichtlich unglaubwürdig und vollkommen widersprüchlich zu Protokoll (vgl Oppositionspartei - Bombenanschlag - Moslems)

Möchten Sie dazu etwas sagen?

VP: Nein.

LA: Aus Sicht des Bundesamtes ist nicht davon auszugehen, dass Ihnen bei einer Rückkehr nach Sri Lanka dort mit einer hohen Wahrscheinlichkeit unmenschliche Behandlung, Strafe oder Todesstrafe drohen könnte.

Anm.: Es wird die Lage in Sri Lanka anhand der Länderfeststellungen erörtert:

Bei den Lokalwahlen am 10. Februar 2018 mussten die Regierungsparteien einen Rückschlag hinnehmen. Die neue Partei, Sri Lanka People's Front (Sri Lanka Podujana Peramuna, SLPP), die den Ex-Präsidenten Rajapaksa unterstützt, erzielte 44.65% der Stimmen, die UNP 32,63% und die SLFP (mit Verbündeten) 13,38%. Gründe dafür waren die Unzufriedenheit über steigende Preise für Grundnahrungsmittel sowie mangelnde Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung (AA 3.2018a).

Die Menschenrechte sind in der sri-lankischen Verfassung geschützt. Sri Lanka hat zudem zahlreiche internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert, darunter den Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte, den Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Anti-Folter-Konvention (jedoch nicht das Zusatzprotokoll CAT-OP) und die Kinderrechtskonvention (AA 16.12.2017).

Zahlreiche NGOs engagieren sich aktiv für ärmere Bevölkerungsschichten und die neue Regierung ist viel offener für ihre Aktivitäten als die frühere Regierung, die eine restriktive Politik verfolgte.

Das Verbot der Folter ist in Art. 11 der Verfassung verankert.

Das Gesetz macht Folter strafbar und schreibt eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als sieben Jahren und nicht mehr als zehn Jahren vor. Die Regierung unterhält einen Ausschuss zur Verhütung von Folter, der den Vorwurf der Folter prüft und vorbeugende Maßnahmen ergreift (USDOS 20.4.2018).

Die Strafverfolgungs- oder Strafzumessungspraxis diskriminiert nicht nach Merkmalen wie Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung. Die neue Regierung muss aber noch eine Lösung für die zahlreichen "Altfälle", also bereits Inhaftierte, finden. Darunter sind auch politische Gefangene, die auf Grundlage des Prevention of Terrorism Act (PTA) inhaftiert wurden. Die Regierung hat zugesagt, diese Fälle zu überprüfen. Sippenhaft wird nicht praktiziert. Keiner Person oder Personengruppen wird kategorisch der Rechtsschutz verweigert (AA 16.12.2017).

Die sri-lankische Verfassung gibt keine Staatsreligion vor und garantiert Religionsfreiheit, weist aber dem Buddhismus eine herausgehobene Rolle zu. Die Religionen begegnen sich in Sri Lanka traditionell mit Respekt und Toleranz. Auch der Staat achtet auf eine Nichtdiskriminierung der Religionen und die neue Regierung betont ausdrücklich ihren Willen zur religiösen Toleranz. Zum Ausdruck kam dies bei einer Attacke von buddhistischen Mönchen auf 31 Rohingya-Flüchtlinge im September 2017 - die Regierung reagierte hier konsequent zum Schutz der Flüchtlinge und brachte sie in Zusammenarbeit mit der UN in einer bewachten Unterkunft unter (AA 16.12.2017; vgl. USDOS 15.8.2017).

Eine offenbar sorgfältig geplante Attentatsserie (CT 22.4.2019) hat in Sri Lanka mindestens 310 Tote und mehr als 500 Verletzte gefordert (ZO 23.4.2019). Unter den Toten sind auch rund 40 ausländische Staatsbürger (DS 23.4.2019).

Binnen kurzer Zeit wurden am Morgen des Ostersonntags [21.4.2019] von Selbstmordattentätern sechs Sprengstoffanschläge in drei Luxus-Hotels sowie drei christlichen Kirchen in Colombo, dem nahe gelegenen Küstenort Negombo und der Ostküstenstadt Batticaloa verübt (DS 22.4.2019).

LA: Sie waren im Heimatland berufstätig. Es ist nicht davon ausgehen, dass Sie dies in Zukunft nicht könnten. Wollen Sie hierzu eine Stellungnahme angeben?

VP: Nein.

Anmerkung: In einem allgemeinen Rechtsgespräch wird für die VP der weitere mögliche Ablauf eines Flughafenverfahrens erörtert, d.h. Einbindung von UNHCR - Zustimmung von UNHCR - Abweisung des Antrages mit Bescheid des BFA im Flughafenverfahren - Beschwerdemöglichkeit an Bundesverwaltungsgericht - abweisendes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes - Zurückweisung der VP durch LPD - eventuell Verhängung der Schubhaft usw. - aber auch die jeweiligen Chancen für die VP im Flughafenverfahren - keine Zustimmung von UNHCR - Einreisegestattung - Weiterführung des Verfahrens im Inland - oder Stattgebung der Beschwerde durch Bundesverwaltungsgericht - Einreisegestattung - Weiterführung des Verfahrens im Inland.

VP wird in allgemeinem Rechtsgespräch auch über die Dauer der einzelnen Verfahrensschritte, die Umstände der Konfinierung, Möglichkeit der Unterstützung durch ORS, SWB des Wachzimmers, ärztliche Betreuungsmöglichkeiten, Telefonkontakte usw. - abermals in Kenntnis gesetzt.

LA: Haben Sie diese beabsichtigte Vorgehensweise verstanden?

VP: Ja.

LA: Möchten Sie nun am Ende der Befragung noch weitere Angaben machen oder irgendwelche Ergänzungen anbringen?

VP: Nein.

LA: Konnten Sie zum Verfahren alles umfassend vorbringen?

VP: Ja.

LA: Wollen Sie am Ende dieser Einvernahme irgendetwas korrigieren oder ergänzen?

VP: Nein.

LA an Rechtsberater (RB): Gibt es von Ihrer Seite noch offene Fragen oder Anträge?

RB: Danke nein.

LA: Wie haben Sie die Dolmetscherin verstanden?

VP: Sehr gut.

Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.

LA: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde alles richtig und vollständig protokolliert?

VP: Ich habe keine Einwände, alles passt.

(...)"

3. Am 03.07.2019 wurde das Büro des Hochkommisärs der Vereinten Nationen für Flüchtlinge in Österreich (in der Folge UNHCR) gemäß § 33 Abs. 2 AsylG 2005 um Erteilung der Zustimmung zur Abweisung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz ersucht.

4. Mit Schreiben des UNHCR vom 05.07.2019 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mitgeteilt, dass eine Zustimmung gemäß § 33 Abs. 2 AsylG 2005 erteilt werde, da das Vorbringen in Einklang mit Beschluss Nr. 30 des UNHCR-Exekutivkomitees als offensichtlich unbegründet eingestuft werden könne.

5. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 33 Abs. 1 Z 2 iVm § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Sri Lanka (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Unter Spruchpunkt III. wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt.

Begründend führte die belangte Behörde aus, dass die vom Beschwerdeführer behaupteten Fluchtgründe offensichtlich nicht den Tatsachen entsprochen hätten. Diese Ansicht der Behörde sei letztlich auch vom UNHCR geteilt worden, was sich aus dem im Akt befindlichen Schreiben vom 05.07.2019 ergebe. Auch eine refoulementschutzrechtlich relevante Gefährdung im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka sei nicht gegeben. Zu Spruchpunkt III. wurde ausgeführt, dass eine Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung gemäß § 57 AsylG an dem Umstand scheitere, dass sich der Beschwerdeführer nicht im Bundesgebiet aufhalte.

6. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 05.07.2019 persönlich in den Räumlichkeiten des Sondertransits zugestellt. Da der Beschwerdeführer innerhalb der einwöchigen Beschwerdefrist kein Rechtsmittel erhob, erwuchs der Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl mit 13.07.2018 in Rechtskraft.

7. Am 18.07.2019 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Verbindung mit einer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein. Dieser wurde damit begründet, dass durch einen unvorhersehbaren Fehler einer Mitarbeiterin im ARGE Koordinationsbüro, die üblicherweise sorgfältig und fehlerfrei arbeite, die Verfahrensanordnung gemäß 52 Abs. 1 BFA-VG nicht an die für das gegenständliche Verfahren zuständige Beratungsstelle des Diakonie Flüchtlingsdienstes gelangt sei. Die für die EAST Flughafen zuständige Beratungsstelle des Diakonie-Flüchtlingsdienstes-Traiskirchen habe daher erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist am 15.07.2019 Kenntnis von der Verfahrensanordnung erlangt, weil der Beschwerdeführer über einen Anruf eines ORS-Mitarbeiters einen Besuch der ARGE Rechtsberatung für ein Beschwerdegespräch gefordert habe.

In der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl hat der Beschwerdeführer seine bisher getätigten Angaben im Verfahren wiederholt und ausgeführt, dass er Sri Lanka wegen seiner unterstellten politischen Gesinnung und seiner religiösen Überzeugung verlassen habe und im Falle einer Rückkehr immer noch dieser Verfolgungssituation ausgesetzt sei. Zudem bestehe für den Beschwerdeführer bei einer Rückkehr nach Sri Lanka das reale Risiko einer Verletzung nach Art. 2 und/oder Art. 3

EMRK.

8. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.07.2019 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 71 Abs.1 AVG stattgegeben.

II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

1. Feststellungen (Sachverhalt):

1.1. Zur Person des Beschwerdeführers:

Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Sri Lanka, gehört der Volksgruppe der Singalesen und der Religionsgemeinschaft der Katholiken an. Er reiste am 22.06.2019 mit Flug W62812 aus Tel Aviv kommend am Flughafen Schwechat an und stellte den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer besuchte im Heimatland zehn Jahre die Grundschule, schloss diese mit Matura ab und erlernte den Beruf eines Werbeunternehmers. Danach ging der Beschwerdeführer in Sri Lanka zahlreichen beruflichen Tätigkeiten nach und arbeitete zuletzt in einem Reisebüro als Direktor. Zurzeit besitzt er noch ein Geschäft in Sri Lanka (einen Aktienmarkt) und erhält regelmäßig Geld durch die Vermietung eines Autos. Der Beschwerdeführer hatte in Sri Lanka keine wirtschaftlichen Probleme. Im Heimatland des Beschwerdeführers leben die Ehegattin und die beiden Töchter des Beschwerdeführers. Die Ehegattin des Beschwerdeführers ist Direktorin einer internationalen Schule in Sri Lanka. Der Beschwerdeführer hat regelmäßigen telefonischen Kontakt mit seiner Familie. Er ist gesund und im erwerbsfähigen Alter.

Die Angaben des Beschwerdeführers zu seinen Fluchtgründen sind nicht glaubwürdig und werden dem Verfahren nicht zugrunde gelegt.

1.2. Zur Situation im Herkunftsstaat wird Folgendes festgestellt:

Neueste Ereignisse - Integrierte Kurzinformationen

KI vom 15.5.2019: Muslim bei Anschlag getötet (Betrifft: Abschnitte 3./Sicherheitslage und 14./Religionsfreiheit)

Gut drei Wochen nach den mutmaßlich islamistischen Anschlägen auf katholische Kirchen und Luxushotels in Sri Lanka gibt es neue Spannungen zwischen Christen und Muslimen (TB 13.5.2019). Ein Muslim ist am 13.5.2019 bei gewaltsamen Unruhen von einem Mob getötet worden (DS 14.5.2019). Im Nordwesten des Inselstaates wurden am 13.5.2019 Steine auf mehrere von Muslimen geführte Geschäfte geworfen, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die Polizei ging daraufhin gegen hunderte christliche Randalierer in mindestens sechs Städten im Westen des Landes vor (DS 13.5.2019). Die Übergriffe wurden durch Posts eines 38-jährigen muslimischen Geschäftsmanns auf Social-Media-Foren ausgelöst. Der Mann wurde verhaftet (BBC 13.5.2019). Die Regierung hat erneut Soziale Medien wie WhatsApp und Facebook blockiert (RP 13.5.2019). Der Premierminister appelliere auf Twitter, das nicht blockiert wurde, an alle Bürger, ruhig zu bleiben und sich nicht von falschen Informationen beeinflussen zu lassen (BBC 13.5.2019). Am frühen Morgen des 13.5.2019 wurden sechs Moscheen im Distrikt Kurunegala geplündert. Als sich die Ausschreitungen auf mehrere Bezirke nördlich der Hauptstadt Colombo ausweiteten, wurde erneut Ausgangssperre für das ganze Land verhängt (RP 13.5.2019).

Die Zahl der Todesopfer der Anschläge vom Ostersonntag wurde mittlerweile von den Behörden von 359 auf 257 Menschen herabgesetzt. 496 Verletzte wurden in die Krankenhäuser eingeliefert, davon waren am 2.5.2019 insgesamt noch 47 Verletzte in Behandlung und zwölf Opfer wurden auf Intensivstationen versorgt (AJ 2.5.2019). Nach Angaben der Behörden befinden sich alle Täter in Haft oder wurden getötet. Zwei "Bombenexperten" der Gruppe sind darüber hinaus ebenso getötet worden. Zur genauen Anzahl der in Gewahrsam sitzenden Personen, geben die Behörden keine Angaben, sagte Polizeichef Wickramaratne in einer Audiobotschaft. Ein Polizeisprecher hat von 73 Verdächtigen, darunter neun Frauen, gesprochen (DS 7.5.2019). Sri Lankas Regierung macht die Islamistengruppe National Thowheeth Jama'ath (NTJ) für die Anschläge verantwortlich (SO 7.5.2019), deren Anführer Zahran Hashim, bei den Oster-Anschlägen ebenfalls als Selbstmordattentäter starb (DW 5.5.2019). Zwar reklamierte die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) die Anschläge für sich (SO 7.5.2019), belegt ist deren Urheberschaft jedoch nicht (DW 5.5.2019). Doch nimmt die Regierung an, dass die NTJ Unterstützung aus dem Ausland hatte (SO 7.5.2019). Aus Furcht vor weiteren Anschlägen haben die katholischen Kirchen in Sri Lanka ihre Sonntagsgottesdienste auch am ersten Sonntag im Mai wieder abgesagt, da sich die Sicherheitslage gemäß einen Sprecher der Erzdiözese Colombo noch nicht verbessert hat. Hintergrund sind demnach Geheimdienstwarnungen aus dem Ausland, wonach Extremisten vor Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan am Montag, erneut Attentate verüben könnten. So hat eine "sehr zuverlässige ausländische Quelle" vor einem Angriff auf eine bedeutende Kirche gewarnt (DW 5.5.2019). Präsident Maithripala Sirisena unterrichtete am 6.5.2019 die diplomatische Gemeinschaft über den Fortschritt der Operationen der Sicherheitskräfte zur Eindämmung muslimischer terroristischer Aktivitäten und die Maßnahmen der Regierung zur raschen Wiederherstellung der Normalität im Land (CP 8.5.2019). Als Konsequenz aus der Anschlagsserie an Ostern müssen mehr als 600 Ausländer Sri Lanka verlassen. Besonders betroffen von dieser Maßnahme sind islamische Geistliche, da befürchtet werde, dass ausländische Geistliche Einheimische radikalisieren könnten (DW 5.5.2019).

Laut Information des österreichischen Außenministeriums hieß es am 15.5.2019, dass nach mehreren Explosionen am 21.4.2019 in Kirchen und Hotels an verschiedenen Orten, bei denen es zu Hunderten Todesopfern und Verletzten gekommen ist, ein hohes Sicherheitsrisiko von weiteren Anschlägen besteht (BMEIA 15.5.2019).

Kommentar:

Die Lage vor Ort wird weiterhin beobachtet und gegebenenfalls wird mit weiteren Kurzinformationen reagiert.

Quellen:

* AJ - Al Jazeera (2.5.2019): Sri Lanka bombings: All the latest updates,

https://www.aljazeera.com/news/2019/04/sri-lanka-bombings-latest-updates-190421092621543.html, Zugriff 15.5.2019

* BBC - (13.5.2019): Sri Lanka imposes curfew amid anti-Muslim violence, https://www.bbc.com/news/world-asia-48257299, Zugriff 15.5.2019

* BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (15.5.2019): Sri Lanka (Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka), Aktuelle Hinweise,

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/sri-lanka/, Zugriff 15.5.2019

* CP - Colombo Page (8.5.2019): Sri Lanka President briefs diplomatic community on progress of operations to curb terrorism and restore normalcy,

http://www.colombopage.com/archive_19A/May07_1557244303CH.php, Zugriff 15.5.2019

* DS - Der Standar (14.5.2019): Muslim bei Unruhen in Sri Lanka getötet,

https://derstandard.at/2000103057264/Sri-Lanka-verhaengt-Ausgangssperre-nach-Ausschreitungen-gegen-Muslime, Zugriff 15.5.2019

* DS - Der Standard (13.5.2019): Sri Lanka verhängt Ausgangssperre nach Angriffen auf Muslime,

https://derstandard.at/2000103057264/Sri-Lanka-verhaengt-Ausgangssperre-nach-Ausschreitungen-gegen-Muslime, Zugriff 15.5.2019

* DS - Der Standard (7.5.2019): Polizei: Alle Sri-Lanka-Attentäter tot oder in Haft,

https://derstandard.at/2000102655280/Polizei-Alle-Taeter-der-Sri-Lanka-Anschlaege-tot-oder-in, Zugriff 15.5.2019

* DW - Deutsche Welle (5.5.2019): Sri Lanka weist Hunderte Ausländer aus,

https://www.dw.com/de/sri-lanka-weist-hunderte-ausl%C3%A4nder-aus/a-48608893, Zugriff 15.5.2019

* Reuters (6.5.2019): Sri Lanka warns further Islamist militant attacks cannot be ruled out,

https://www.reuters.com/article/us-sri-lanka-blasts/all-suspects-in-sri-lanka-bombings-arrested-or-dead-acting-police-chief-idUSKCN1SC1W7, Zugriff 15.5.2019

* RP - Rheinische Post (13.5.2019): Sri Lanka verhängt Ausgangssperre und blockiert Soziale Medien, https://rp-online.de/politik/ausland/sri-lanka-regierung-verhaengt-ausgangssperre-und-blockiert-soziale-medien_aid-38758119, Zugriff 15.5.2019

* SO - Spiegel Online (7.5.2019): Sri Lankas Polizei meldet Erfolge, https://www.spiegel.de/politik/ausland/sri-lanka-polizei-meldet-nach-anschlagsserie-an-ostern-erfolge-a-1266097.html, Zugriff 15.5.2019

* TB - Tagblatt (13.5.2019): Erneut Zusammenstöße zwischen Christen und Muslimen in Sri Lanka - Ausgangssperre verhängt, https://www.tagblatt.ch/international/erneut-zusammenstoesse-zwischen-christen-und-muslimen-in-sri-lanka-ausgangssperre-verhaengt-ld.1118697, 15.5.2019

KI vom 23.4.2019: Anschläge gegen Kirchen und Hotels am 21.4.2019 (Betrifft: Abschnitte 3./Sicherheitslage und 14./Religionsfreiheit)

Eine offenbar sorgfältig geplante Attentatsserie (CT 22.4.2019) hat in Sri Lanka mindestens 310 Tote und mehr als 500 Verletzte gefordert (ZO 23.4.2019). Unter den Toten sind auch rund 40 ausländische Staatsbürger (DS 23.4.2019).

Binnen kurzer Zeit wurden am Morgen des Ostersonntags [21.4.2019] von Selbstmordattentätern sechs Sprengstoffanschläge in drei Luxus-Hotels sowie drei christlichen Kirchen in Colombo, dem nahe gelegenen Küstenort Negombo und der Ostküstenstadt Batticaloa verübt (DS 22.4.2019). Stunden später erschütterten Explosionen in Vororten von Colombo zwei Gebäude, die von Polizisten gerade durchsucht wurden. Bei einer dieser Detonationen wurden drei Polizisten getötet. Am Abend des 21.4.2019 wurde in der Nähe des Flughafens eine Rohrbombe entdeckt und entschärft. In der Nähe eines der Anschlagsorte ist am 22.4.2019 ein Sprengsatz in einem geparkten Auto in der Nähe der St.-Antonius-Kirche in der Hauptstadt Colombo gefunden worden. Bombenentschärfer haben, wie die Polizei berichtete, das Fahrzeug kontrolliert gesprengt.An einem anderen Ort der Stadt seien an einer Bushaltestelle 87 Zünder sichergestellt worden (DS 22.4.2019).

Noch hat sich niemand zu den Anschlägen bekannt (SZ 22.4.2019).Die Regierung bestätigt allerdings die Festnahme von 40 Verdächtigen (ZO 23.4.2019). Verteidigungsminister Ruwan Wijewardene erklärte, dass die Täter zu einer Gruppe "religiöser Extremisten" gehören (AFP 22.4.2019), am 22.4.2019 äußerte sich ein Regierungssprecher darüber, dass hinter den Anschlägen die Gruppe National Thowheeth Jama'ath (NTJ) stehe (BBC 22.4.2019). Bislang ist über die Gruppierung nur wenig bekannt. Im vergangenen Jahr wurde diese Organisation muslimischer Tamilen (DP 21.4.2019) beschuldigt, buddhistische Statuen geschändet zu haben (AFP 22.4.2019). Doch nehmen die Behörden nicht an, dass eine kleine Organisation wie die NTJ allein derartig verheerende, koordinierte Angriffe verüben kann. Deshalb werde geprüft, ob die Gruppe "internationale Unterstützung" hatte, über welche anderen Verbindungen sie verfügt und wie sie zu den Sprengsätzen für die Selbstmordattentate kam (BBC 22.4.2019).

Ein Regierungssprecher informierte am 22.4.2019 darüber, dass "mehrere Warnungen ausländischer Geheimdienste vor den bevorstehenden Angriffen" vorgelegen seien (BBC 22.4.2019). Die Sicherheitskräfte wurden mindestens zehn Tage vor der Anschlagsserie gewarnt, dass durch militante Gruppen Angriffe auf Kirchen geplant sind, jedoch wurde gemäß den Aussagen des Premierministers Ranil Wickremesinghes weder er noch sein Kabinett über die Warnung informiert (NYT 22.4.2019). Dass seine Regierung trotz der Warnungen aus Indien keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vor einem Terroranschlag ergriff, wird auch mit dem Streit zwischen ihm und dem Präsidenten in Verbindung gebracht (ZO 22.4.2019).

Mögliche Hintergründe der Anschläge werden auch als eine Strategie internationaler Kräfte zur Spaltung der Gesellschaft und der Destabilisierung dieser im "Fadenkreuz der Großmächte und ihrer zunehmenden Konkurrenz im Indischen Ozean gesehen" (CT 21.4.2019). Bislang allerdings gibt es keine Belege dafür, dass die National Thowheeth Jama'ath tatsächlich von globalen Dschihadisten unterstützt wird (ZO 22.4.2019).

Sri Lankas Regierung rief am Montag den Ausnahmezustand aus. Das Büro von Präsident Maithripala Sirisena teilte mit, der Ausnahmezustand mit zusätzlichen Befugnissen für die Sicherheitskräfte gelte, um der Polizei und dem Militär zu ermöglichen, "die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten" (AFP 22.4.2019). Mit den verhängten Notstandsbestimmungen erhalten Sicherheitsbehörden auch erweiterte Befugnisse, etwa für Durchsuchungen und zur Festnahme von Personen (ZO 23.4.2019).

Laut Information des österreichischen Außenministeriums hieß es am Ostermontag, es bestehe "ein hohes Sicherheitsrisiko von weiteren Anschlägen" (BMEIA 22.4.2019).

Kommentar:

Die Lage vor Ort wird weiterhin beobachtet und gegebenenfalls wird mit weiteren Kurzinformationen reagiert.

Quellen:

* AFP - Agence France-Presse (22.4.2019): Sri Lankas Regierung macht einheimische Islamisten für Anschläge verantwortlich, https://www.afp.com/de/nachrichten/3966/sri-lankas-regierung-macht-einheimische-islamisten-fuer-anschlaege-verantwortlich-doc-1fu3fw12, Zugriff 22.4.2019

* BBC News - British Broadcasting Corporation News (22.4.2019): Sri Lanka attacks: Who are National Thowheed Jamath?

https://www.bbc.com/news/world-asia-48012694, Zugriff 22.4.2019

* BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (22.4.2019): Sri Lanka (Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka), Aktuelle Hinweise,

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/sri-lanka/, Zugriff 22.4.2019

* CT - Colombo Telegraph (22.4.2019): Who was behind the Sri Lanka bombings?

https://www.telegraph.co.uk/news/2019/04/21/behind-sri-lanka-bomb-attacks-many-britons-dead-everything-know/, Zugriff 22.4.2019

* CT - Colombo Telegraph (21.4.2019): Geopolitical Framings: On The Appearance Of Apparently Religious Violence In Sri Lanka, https://www.colombotelegraph.com/index.php/geopolitical-framings-on-the-appearance-of-apparently-religious-violence-in-sri-lanka/, Zugriff 22.1.2019

* DP - Die Presse (21.4.2019): Terror gegen Kirchen und Hotels:

Spekulationen um Hintergründe,

https://diepresse.com/home/ausland/welt/5616270/Terror-gegen-Kirchen-und-Hotels_Spekulationen-um-Hintergruende, Zugriff 22.1.2019

* DS - Der Standard (23.4.2019): Zahl der Toten nach offenbar islamistischen Anschlägen in Sri Lanka steigt auf 310, https://derstandard.at/2000101859529/Sri-Lankas-Regierung-ist-nach-den-Anschlaegen-mit-Wut-und, Zugriff 23.4.2019

* DS - Der Standard (22.4.2019): Einheimische Islamistengruppe laut Regierung für Anschläge in Sri Lanka verantwortlich - Explosion während Bombenräumung,

https://derstandard.at/2000101844427/Einheimische-Islamistengruppe-laut-Regierung-fuer-Anschlaege-in-Sri-Lanka-verantwortlich, Zugriff 22.4.2019

* NYT - New York Times (22.4.2019): Sri Lanka Attacks Live Updates:

Terrorist Group Is Identified, and Death Toll Rises, https://www.nytimes.com/2019/04/22/world/asia/sri-lanka-bombing-explosion.html, Zugriff 22.4.2019

* SZ - Süddeutsche Zeitung (22.4.2019): In Schockstarre gebombt, https://www.sueddeutsche.de/politik/sri-lanka-anschlag-terror-opfer-explosion-bomben-kirchen-1.4416818, Zugriff 22.4.2019

* ZO - Zeit Online (23.4.2019): Notstandsbestimmungen in Kraft getreten,

https://www.zeit.de/politik/2019-04/terrorismus-sri-lanka-praesident-notstand, Zugriff 23.4.2019

* ZO - Zeit Online (22.4.2019): Wie im Bürgerkrieg, https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/terror-sri-lanka-regierung-hinweise-islamisten-attentaeter/komplettansicht, Zugriff 23.4.2019

KI vom 15.2.2019: Todesstrafe (betrifft: Abschnitt 13/Todesstrafe)

Sri Lanka will im Kampf gegen die Drogenkriminalität die seit Jahrzehnten ausgesetzte Todesstrafe wieder vollstrecken (FAZ 6.2.2019; vgl. AI 11.7.2018). Der Präsident Maithripala Sirisena erklärte gegenüber dem Parlament, es sei sein Ziel, die Todesstrafe bei Drogendelikten zu vollstrecken (AFP 7.2.2019; vgl. Himal 28.9.2018). Die ersten Exekutionen sollen in zwei Monaten durch Hängen durchgeführt werden (News.com.au 15.2.2019; vgl. FAZ 6.2.2019, AFP 7.2.2019).

Die Todesstrafe ist in Sri Lanka für zahlreiche Verbrechen im Strafgesetzbuch definiert (Himal 28.9.2018) und wird für Mord, Vergewaltigung und Drogendelikte häufig verhängt (AFP 7.2.2019). Seit dem Jahr 1976 werden Todesurteile nicht mehr vollstreckt, sondern in lebenslange Haftstrafen umgewandelt (FAZ 6.2.2019; vgl. AFP 7.2.2019, Himal 28.9.2018), wobei es kein offizielles Moratorium gab (Himal 28.9.2018).

Mitte Juli 2018 sprach sich der Präsident angesichts der Häufung von schweren Drogendelikten dafür aus, die Todesstrafe in besonders schweren Fällen wieder zu vollstrecken (AA 26.10.2018; vgl. Guardian 7.2.2019). Eine Liste mit den Namen von 18 wegen Drogendelikten zum Tode verurteilten Personen wurde am 13.7.2018 an das Justizministerium übermittelt (Daily Mirror 15.7.2018). Nach einem Besuch der Philippinen im Jänner 2019 bezeichnete der Staatschef den harten Anti-Drogen-Kampf seines Präsidentenkollegen Rodrigo Duterte als beispielgebend. Seit dessen Amtsantritt im Jahr 2016 tötete die philippinische Polizei mehr als 4.200 mutmaßliche Drogenkriminelle (FAZ 6.2.2019).

Gemäß Angaben des Präsidenten wurde die Finalisierung der Todesstrafenfälle wegen der Bürokratie und durch Berufungsanträge der zum Tode Verurteilen monatelang verzögert (Guardian 7.2.2019). Am 23.1.2019 veröffentlichte das Justizministerium einen Zeitplan zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen Personen, die wegen Drogendelikten bereits zum Tode verurteilt wurden (Daily Mirror 23.1.2019). Gemäß einer Aussage der Justizministerin Thalatha Athukorale vom 5.2.2019 sind die Unterlagen zur Hinrichtung von fünf Drogenkriminellen vorbereitet. Es fehle nur noch die Unterschrift des Staatschefs (FAZ 6.2.2019). Am 11.2. wurde eine Stellenausschreibung für zwei Henker in der staatlichen Tageszeitung Daily News veröffentlicht (Guardian 14.2.2019; vgl. Presse 14.2.2019).

Der Präsident appellierte an Menschenrechtsorganisationen, den Versuch zu unterlassen, wegen der Entscheidung Druck auf ihn auszuüben (FAZ 6.2.2019; vgl. Guardian 7.2.2019). Gemäß Aussagen des Präsidenten würden zahlreiche große Nationen Exekutionen durchführen, jedoch werden kleinere Staaten wie Sri Lanka durch Menschenrechtsorganisationen in ihren Bemühungen behindert, Kriminalität unter Kontrolle zu bringen (WP 6.2.2019). Sirisena ist als Präsident unpopulär und muss sich 2020 einer schwierigen Wiederwahl stellen (Guardian 7.2.2019).

In Sri Lanka waren mit Stand Dezember 2018 1.299 zum Tode verurteilte Personen inhaftiert, darunter 84 Frauen (Guardian 7.2.2019) sowie 48 Personen, die wegen Drogenvergehen zum Tode verurteilt wurden (Guardian 14.2.2019). Es wird angenommen, dass vorerst ca. 20 aufgrund von Drogendelikten verurteilte Personen zur Exekution vorgesehen sind, wobei die Berufungsverfahren in acht Fällen noch nicht abgeschlossen sind (Guardian 7.2.2019).

Quellen:

* AA - Auswärtiges Amt (26.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka (Stand: Oktober 2018), https://www.ecoi.net/en/file/local/1451479/4598_1542723034_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-sri-lanka-stand-oktober-2018-26-10-2018.pdf, Zugriff 14.2.2019

* AFP - Agence France-Presse (7.2.2019): Sri Lanka to resume executions within two months: president, https://news.abs-cbn.com/overseas/02/07/19/sri-lanka-to-resume-executions-within-two-months-president, Zugriff 14.2.2019

* AI - Amnesty International (11.7.2018): Sri Lanka: The death penalty is a cruel and irreversible punishment, https://www.ecoi.net/de/dokument/1438612.html, Zugriff 14.2.2019

* Daily Mirror (15.7.2018): Death Sentence: List of 18 submitted to Justice Ministry,

http://www.dailymirror.lk/article/Death-Sentence-List-of-submitted-to-Justice-Ministry-152726.html, Zugriff 14.2.2019

* Daily Mirror (23.1.2019): Ministry issues timeline on death penalty convicts,

http://www.dailymirror.lk/article/Ministry-issues-timeline-on-death-penalty-convicts-161469.html, Zugriff 14.2.2019

* FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (6.2.2019): Sri Lanka will die Todesstrafe wieder einführen, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/anti-drogenpolitik-sri-lanka-will-die-todesstrafe-wieder-einfuehren-16028178.html, Zugriff 14.2.2019

* Guardian, the (14.2.2019): Sri Lanka advertises for two hangmen as country resumes capital punishment, https://www.theguardian.com/world/2019/feb/14/sri-lanka-advertises-for-two-hangmen-as-country-resumes-capital-punishment, Zugriff 14.2.2019

* Guardian, the (7.2.2019): Sri Lanka to begin hangings within months, ending 43-year stay on executions, https://www.theguardian.com/world/2019/feb/07/sri-lanka-to-begin-hangings-within-months-ending-43-year-stay-on-executions, Zugriff 14.2.2019

* Himal Southasian (28.9.2018): Keeping the death penalty alive, https://himalmag.com/keeping-the-death-penalty-alive-sri-lanka-capital-punishment/, Zugriff 14.2.2019

* News.com.au (15.2.2019): Island nation advertises for 'moral' executioners,

https://www.news.com.au/finance/work/careers/island-nation-advertises-for-moral-executioners/news-story/c1107a8ebf11a353f432627d5f90404e, Zugriff 15.2.2019

* Presse, die (14.2.2019): In Sri Lanka werden Henker per Zeitungsannonce gesucht,

https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5579346/In-Sri-Lanka-werden-Henker-per-Zeitungsannonce-gesucht, Zugriff 14.2.2019

* WP - Washington Post (6.2.2019): Sri Lanka leader asks rights groups not to oppose executions, https://www.washingtonpost.com/world/asia_pacific/sri-lanka-leader-asks-rights-groups-not-to-oppose-executions/2019/02/06/55f46ada-2a1f-11e9-906e-9d55b6451eb4_story.html?utm_term=.194892940be8, Zugriff 14.2.2019

Politische Lage

Sri Lanka ist eine konstitutionelle Mehrparteienrepublik mit einer frei und direkt gewählten Regierung (USDOS 20.4.2018). Der direkt vom Volk gewählte Präsident hat eine große Machtfülle und ist gleichzeitig Staats- und Regierungschef. Der von ihm ernannte Ministerpräsident führt ein eigenes Ressort neben den zahlreichen Fachministerien. Das Einkammerparlament mit 225 Sitzen geht mittels eines modifizierten Verhältniswahlrechts aus allgemeinen, gleichen Wahlen hervor. Die unitarische Staatsverfassung weist seit Verabschiedung des 13. Verfassungszusatzes 1987 begrenzt dezentralisierende Elemente auf. Es wurden neun Provinzen geschaffen, die gewählte Provinzräte und -regierungen haben mit einem leitenden Minister (Chief Minister) an der Spitze, dem ein vom Präsidenten ernannter Gouverneur an die Seite gestellt ist. Unterhalb der Provinzebene existieren die Ebenen der Distrikte und der Kommunalverwaltung mit ebenfalls gewählten Stadt- und Gemeinderäten (AA 3.2018a).

In seiner zweiten Amtszeit ab 2009 besaß der damalige Präsident Rajapaksa eine umfassende Machtfülle und erhielt Zugriff auf die Besetzung von Positionen in eigentlich unabhängig angelegten Institutionen, im öffentlichen Dienst, bei Justiz und Polizei. Die demokratischen Strukturen des Landes waren zunehmend Belastungsproben ausgesetzt. Obwohl unter Präsident Rajapaksa die weitgehend zerstörte Infrastruktur im Norden und Osten wiederhergestellt wurde, bemühte er sich nicht, die Wiederversöhnung weiter voranzutreiben. Mit dem im April 2015 verabschiedeten 19. Verfassungszusatz wurden einzelne Vollmachten des Präsidenten gestrichen und im Gegenzug wurde die Rolle des Parlaments gestärkt. 2016 lief auch ein neuer Verfassungsreformprozess an, dessen Kernelemente eine Neuregelung des Verhältnisses zwischen Zentralregierung und Provinzen (Dezentralisierung), ein neues Wahlrecht und die Abschaffung der exekutiven Präsidentschaft sind. Ziel der Regierung ist es, die Reform 2018 abzuschließen. Präsident und Ministerpräsident haben im September 2017 angekündigt, dass künftig bei allen Wahlen ein System gelten soll, das eine Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahl vorsieht (AA 3.2018a).

Wahlen werden regelmäßig auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts und eines Mehrparteienwettbewerbs durchgeführt (BTI 2018). Am 8.1.2015 wählten die Wähler bei der vorgezogenen Präsidentschaftswahl den Oppositionskandidaten Maithripala Sirisena für fünf Jahre zum Präsidenten (AA 3.2018a; vgl. USDOS 20.4.2018). Er erhielt die Unterstützung von 51,28% der Wähler, während für den bisherigen Amtsinhaber 47,58% stimmten. Die Wahlbeteiligung war mit 81,5% sehr hoch. Sirisena wurde bereits am 9.1.2015 vereidigt (AA 3.2018a).

Bei der Parlamentswahl am 17. August 2015 erzielte eine Allianz der liberalen United National Party (UNP) mit anderen Parteien im Rahmen der United National Front for Good Governance 45,66%. Die UPFA, ein Parteienbündnis, dessen Mehrheit eine Rückkehr Rajapaksas in die Politik als Premierminister angestrebt hatte, unterlag mit 42,38%. Die Wahlbeteiligung war mit rund 77% für eine Parlamentswahl sehr hoch. Die Sri Lanka Freedom Party (SLFP) des Präsidenten und die UNP des Premierministers unterzeichneten am 21. August 2016 eine Vereinbarung, mit der sie sich auf eine Zusammenarbeit zunächst für zwei Jahre verständigten. Im August 2016 wurde entschieden, die Zusammenarbeit auf die gesamte Legislaturperiode von fünf Jahren auszudehnen. Oppositionsführer ist mit R. Sampanthan von der Tamil National Alliance (Bündnis gemäßigter tamilischer Parteien) erstmals seit 1977 wieder ein Vertreter der Tamilen (AA 3.2018a).

Die neue Regierung unter Premierminister Wickremeshinghe konnte zahlreiche Versprechen des "100-Tage-Programmes" umzusetzen. Unter anderem wurden mit dem 19. Verfassungszusatz Verfassungsänderungen von Präsident Rajapaksa rückgängig gemacht und die Machtfülle des Präsidenten beschnitten (AA 3.2018a).

Bei den Lokalwahlen am 10. Februar 2018 mussten die Regierungsparteien einen Rückschlag hinnehmen. Die neue Partei, Sri Lanka People's Front (Sri Lanka Podujana Peramuna, SLPP), die den Ex-Präsidenten Rajapaksa unterstützt, erzielte 44.65% der Stimmen, die UNP 32,63% und die SLFP (mit Verbündeten) 13,38%. Gründe dafür waren die Unzufriedenheit über steigende Preise für Grundnahrungsmittel sowie mangelnde Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung (AA 3.2018a).

Am 1.10.2015 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Konsens mit Sri Lanka die Resolution "Promoting reconciliation, accountability and human rights in Sri Lanka" (A/HRC/30/L.29) und im März 2017 eine Folgeresolution beschlossen. Sri Lanka hat sich damit bereit erklärt, die mutmaßlichen im Bürgerkrieg begangenen (Kriegs-)Verbrechen in einem glaubwürdigen Prozess aufzuarbeiten (AA 16.12.2017).

Die Regierung möchte die nationale Wiederversöhnung vorantreiben. Gegenüber dem Menschenrechtsrat erklärte sich die Regierung bereit, zahlreiche Maßnahmen umzusetzen. Im August 2016 wurde ein Gesetz zur Einrichtung eines Büros für Vermisste ("Office of Missing Persons") beschlossen, die des leitenden Beauftragten (Commissioners) jedoch erst im Februar 2018 ernannt. Auch eine Wahrheitskommission ("Truth and Reconciliation Commission") soll eingerichtet werden. Weitere wichtige Schritte hat die Regierung noch vor sich, darunter auch die Verfassungsreform, deren Prozess 2017 ins Stocken geraten ist (AA 3.2018a).

Quellen:

-

AA - Auswärtiges Amt (AA 3.2018a): Sri Lanka - Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/-/212314#content_0, Zugriff 20.4.2018

-

AA - Auswärtiges Amt (16.12.2017): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka

-

BTI - Bertelsmann Stiftung (2018): BTI 2018 Country Report - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427480/488326_en.pdf, Zugriff 15.5.2018

-

USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430115.html, Zugriff 23.4.2018

Sicherheitslage

Das staatliche Gewaltmonopol ist unangefochten. Allerdings gibt es in Teilen des Nordens und Ostens ein erhöhtes Sicherheitsrisiko mit einigen gewalttätigen Zwischenfällen. Im April 2014 erschoss das sri-lankische Militär drei mutmaßliche tamilische Nationalisten in Nedunkerni (Distrikt Vavuniya). Im Oktober 2016 wurden zwei tamilische Studenten von der Polizei an einem Kontrollpunkt in Kokuvil (Bezirk Jaffna) erschossen. Im Zusammenhang mit dem zweiten Vorfall wurden fünf Polizisten verhaftet (BTI 2018).

Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 haben in Sri Lanka keine Terroranschläge mehr stattgefunden. Militär und Polizei sind weiterhin sichtbar präsent (AA 8.5.2018).

Die Landrückgabe wird fortgesetzt - nach dem aktuellen Zeitplan der Regierung (Oktober 2017) soll Ende 2018 noch eine Fläche von etwa 145 km2 bei den Sicherheitskräften verbleiben, bei der es sich vor allem um staatliches Land handeln soll. Der umfassende Sicherheits- und Überwachungsapparat dürfte insbesondere im Norden und Osten noch intakt sein, tritt aber nach außen nicht mehr so häufig wie früher in Erscheinung (AA 16.12.2017).

Am 1.3.2018 ist Sri Lanka der Konvention über Streumunition von 2008 beigetreten, weniger als drei Monate nachdem das Land dem Minenverbotsvertrag von 1997 beigetreten ist (HRW 14.3.2018). Bis auf kleine noch nicht entminte Gebiete im Nordosten und einzelne "Hochsicherheitszonen" um Militäreinrichtungen in der Nord- und der Ostprovinz können sich Sri Lanker im ganzen Land frei bewegen und niederlassen (AA 16.12.2017). Im Juni 2017 betrug die verbliebene verminte Gesamtfläche 25,5km2, die sich über zehn Distrikte verteilt, was eine deutliche Reduktion gegenüber 68km2 im Jahr 2014 darstellt. Bei der derzeitigen Rate könnte Sri Lanka bis Ende 2021 frei von Landminen sein (MAG 2.4.2018).

Quellen:

-

AA - Auswärtiges Amt (8.5.2018): Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/srilankasicherheit/212254, Zugriff 8.5.2018

-

AA - Auswärtiges Amt (16.12.2017): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Sri Lanka

-

BTI - Bertelsmann Stiftung (2018): BTI 2018 Country Report - Sri Lanka, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427480/488326_en.pdf, Zugriff 15.5.2018

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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